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BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung - Aufhebung einer häuslichen Gemeinschaft zwischen Stiefvater und Stiefsohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener …
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92
Sollte die nunmehr entscheidende Strafkammer im Tatopfer wiederum einen "Schutzbefohlenen" sehen, wird sie ihr Augenmerk auch auf die subjektive Tatseite zu richten haben; der stark alkoholisierte Angeklagte muß sich der Umstände, die das Betreuungsverhältnis begründen, bewußt gewesen sein (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91). - BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen - …
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92
Wie der Bundesgerichtshof bereits früher zum Verhältnis von Stiefvater zum Stiefkind entschieden hat (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 = NStZ 1989, 21 m.weit.Nachw.), begründet selbst die ständige häusliche Gemeinschaft zwischen dem Stiefkind und seinem Stiefvater als solche noch kein "Betreuungsverhältnis". - BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92
Entscheidend sind allerdings stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHSt 1, 55).
- BGH, 05.07.2017 - 4 StR 228/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Obhuts- bzw. Abhängigkeitsverhältnis: …
Erforderlich hierfür ist ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne einer Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst, in welchem einer Person das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-seelische Entwicklung zu überwachen und zu leiten (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 97/11; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 StR 221/00; Senat, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 4 StR 75/92, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 2; BGH…, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 383/88, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1; BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.; BGH…, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 383/88, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1). - BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der …
Voraussetzung für ein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 Abs. 1 StGB ist, dass ein Verhältnis besteht, kraft dessen einer Person das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1 und 2;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 174 Rdn. 4). - BGH, 26.06.2003 - 4 StR 159/03
Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Beendigung des Obhutsverhältnisses; …
Voraussetzung für das Vorliegen eines Obhutsverhältnisses ist jedoch, daß ein Verhältnis besteht, kraft dessen einer Person das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (std. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1 und 2).
- BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe
a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7;… Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4). - BGH, 30.03.2011 - 4 StR 97/11
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen des …
Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "Erziehung" kommt es darauf an, dass die jeweilige Person Erziehungsfunktionen gegenüber den Jugendlichen tatsächlich ausübt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 StR 221/00, NStZ-RR 2000, 353; BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 4 StR 75/92, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 2). - BGH, 08.01.2002 - 4 StR 514/01
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Obhutsverhältnis (Stieftochter)
Allein der Umstand, daß es sich bei dem Tatopfer um die Stieftochter des Angeklagten handelt, genügt hierfür nach ständiger Rechtsprechung nicht (vgl. nur BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, 6, und 9). - BGH, 30.08.1995 - 3 StR 311/95
Obhutsverhältnis - Häusliche Gemeinschaft
Hierzu bedarf es konkreter Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite (vgl. jeweils m.w.Nachw. BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1, 2, 3).